Bundestag erweitert Umsatzsteuerfreiheit für Musikunterricht

Bundestag erweitert Umsatzsteuerfreiheit für Musikunterricht

Der Deutsche Bundestag hat in den Verhandlungen über das Jahressteuergesetz 2024 die bisher geltende Umsatzsteuerfreiheit für Musikunterricht nicht nur bestätigt, sondern sogar gestärkt. Zudem wird das Bescheinigungsverfahren nicht abgeschafft.

Die Pläne der Ampelkoalition zur Neuregelungen der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen hatten zur Befürchtung geführt, dass Musikunterricht künftig in manchen Fällen umsatzsteuerpflichtig werden könnte. Zahlreiche Verbände und Betroffene hatten dagegen protestiert und vor den Folgen für die musikalische Bildung .gewarnt.Quelle:PW (Auszug),

 

 

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